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Möbel fürs Homeoffice steuerlich absetzen

Ergonomischer Arbeitsplatz mit höhenverstellbarem Tisch, Bürostuhl, Stauraum und warmem Licht

Ergonomie macht sich bezahlt:

Homeoffice-Möbel steuerlich absetzen

Flexibel und zukunftsorientiert

Mit diesen Worten lassen sich die neuen Arbeitsrealitäten wohl am besten beschreiben. Denn während viele von uns in den letzten Jahren mit dem Homeoffice vertraut wurden, bringt das Jahr 2025 eine spannende Erweiterung: Das Telearbeitsgesetz ermöglicht es, von überall aus zu arbeiten – ob von zu Hause, im Coworking-Space oder sogar im Lieblingscafé.

Die Entstehung der Homeoffice-Regelungen

Mit der plötzlichen Verlagerung ins Homeoffice während der COVID-19-Pandemie mussten viele Arbeitgeber*innen schnell handeln und ihre ihre Mitarbeiter*innen von heute auf morgen in die eigenen vier Wände schicken. Virtuelle Kaffeepausen wurden zur neuen Normalität, während das Zuhause zum Büro-Ersatz wurde. Was zunächst wie eine Übergangslösung aussah, entwickelte sich für viele zu einem dauerhaften Arbeitsmodell.

Das 2021 eingeführte Homeoffice-Gesetz schuf damals erste Regelungen für diese neue Arbeitsform, einschließlich der Möglichkeit, ergonomische Möbel steuerlich abzusetzen. Doch mit der weiteren Entwicklung der Arbeitswelt und dem Wunsch nach mehr Flexibilität wurde klar: Ein Update ist nötig. Das Telearbeitsgesetz 2025 bringt diese Erweiterung, indem es die Regelungen auf Telearbeit an verschiedenen Orten ausdehnt und gleichzeitig bestehende Vorteile wie die steuerliche Absetzbarkeit von Möbeln erhält.

Mit unserer Übersicht erklären wir dir, welche Änderungen es gibt, was du beachten solltest und wie du deine Homeoffice-Möbel auch weiterhin steuerlich absetzen kannst. So behältst du den Überblick und kannst die Vorteile der neuen Regelungen optimal für dich nutzen!

Inwiefern lassen sich Möbel fürs Homeoffice steuerlich absetzen?

Aber wie sieht es eigentlich mit der Ausstattung des Arbeitsplatzes zuhause aus? Hier gilt: Der*die Arbeitgeber*in ist dazu verpflichtet, für die erforderlichen digitalen Arbeitsmittel (Laptop, Handy, Internet) aufzukommen. Für die entsprechenden Möbel ist jedoch jeder selbst verantwortlich und muss diese auch aus eigener Tasche bezahlen. Aber die gute Nachricht: Wer sich für ergonomische Möbel im Homeoffice entscheidet, kann diese steuerlich absetzen.

Wie jedes Gesetz bringt auch das Telearbeitsgesetz bestimmte Rahmenbedingungen mit sich. Damit du deine Homeoffice-Möbel tatsächlich steuerlich absetzen kannst, musst du daher mindestens 26 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten. Für Vollzeitkräfte vermutlich ein Klacks!

Auch der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, ist genau festgelegt. Bei der Anschaffung von ergonomisch geeigneten Möbeln wie einem DrehstuhlBürotisch oder der passenden Beleuchtung kannst du bis zu 300 Euro mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis in deiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

Ergonomische Möbel für mehr Produktivität und Konzentration

Während ergonomische Möbel in den Büroräumlichkeiten bereits zum Standard gehören, werden im Homeoffice oftmals noch der Küchenstuhl oder die alte Stehlampe aus dem Keller als Mobiliar herangezogen. Hier ist allerdings höchste Vorsicht geboten! Nicht-ergonomische Möbel und schlechtes Licht führen nämlich nicht nur zu Rückenschmerzen und Kopfweh, sondern verringern zudem auch die Produktivität und Konzentration während der Arbeitszeit.

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Wenn also auch du deine Leistungsfähigkeit daheim mit der passenden Ausstattung ankurbeln möchtest, bist du bei hali genau richtig! Wir bieten dir eine große Auswahl an ergonomischen Möbeln fürs Homeoffice. Schau doch am besten gleich in unserem Onlineshop vorbei!
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